Unser GARDEN GOURMET® Veganes Schnitzel basiert aufSojaeiweiß, während die Panade aus Wasser und Paniermehl besteht. Eine Mischung aus natürlichen Aromen, Paprikaextrakt, Zwiebel- und Knoblauchpulver verleihen unserem veganen Schnitzel den authentischen Hühnchengeschmack.
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Unsere GARDEN GOURMET® Vegane Nuggets basieren auf Sojaeiweiß, während die Panade aus Wasser und Paniermehl besteht. Eine Mischung aus natürlichen Aromen, Paprikaextrakt, Zwiebel- und Knoblauchpulver verleihen unseren veganen Nuggets den authentischen Chicken Geschmack.
Unsere GARDEN GOURMET® SENSATIONAL™ Sausage ist 12 Monate haltbar. Sie sollte bei -18°C tiefgekühlt aufbewahrt werden und sollte nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden. Im Kühlschrank ist nach dem Auftauen 3 Tage haltbar.
Unsere GARDEN GOURMET® SENSATIONAL™ Sausage basiert auf Sojaeiweiß und wird aus 100% pflanzlichen Zutaten gemacht. Die Kombination aus verschiedenen Gewürzen (Knoblauch, Koriander, Muskatnuss, Ingwer, weißer Pfeffer, schwarzer Pfeffer) verleiht ihr den authentischen Bratwurst Geschmack, ohne Fleisch zu nutzen!
Glutamat ist das Salz der Aminosäure Glutaminsäure. Dies ist ein natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel, da sie in einem Eiweiß gebunden oder in freier Form in fast allen pflanzlichen und tierischen Geweben vorkommt. Die freie Form der Glutaminsäure und ihre Salze haben eine geschmacksverstärkende Wirkung. Glutamat zählt nicht zu den Hauptallergenen.
Gluten ist das Klebereiweiß. Diese Eiweiße sind in den meisten Getreidesorten enthalten, wie beispielsweise Weizen, Dinkel und Roggen.
Zöliakie ist eine chronische Erkrankung des Dünndarms, die auf einer lebenslangen Unverträglichkeit gegenüber dem Klebereiweiß Gluten beruht.
Gluten zählt zu den deklarierungspflichtigen Hauptallergenen. Daher muss über glutenhaltiges Getreide, namentlich verpflichtend informiert werden: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme.
Die Dokumentation sollte möglichst einfach erfolgen, beispielsweise in Form einer Kladde zum Ankreuzen der verwendeten Allergene.
Informationen finden Sie unter „Kollegentipp zur Allergenkennzeichnung“ vom 2. Juni 2015.
Jeder Betrieb muss individuell für sich entscheiden, wie er die Allergene kennzeichnen möchte. Eine für alle gültige Standardlösung gibt es nicht. Möglich sind:
- Das Anfertigen einer extra Allergiker Speisekarte. Der Hinweis auf das Vorhandensein einer solchen speziellen Speisekarte ist in der allgemeinen Speisekarte notwendig.
- Mündliche Information. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Dokumentation, welche für die Behörden und den Gast auf Anfrage zugängig sein muss. Zusätzlich muss ein Hinweis in der Speisekarte oder ein Aufsteller darauf hinweisen, dass Auskunft zu enthaltenen Allergenen von betriebsangehörigem Personal gegeben werden kann.
- Über leicht verständliche Fußnoten, z.B. als Buchstaben oder Symbole auf dem Speiseplan mit einem Hinweis zur Legende, in der die Fußnoten bzw. Symbole erklärt werden.
- Technische Mittel, wie zum Beispiel ein Tablet (z.B. iPad), Bildschirm oder Computer
- Kladde, Hefter
- Poster, Aushang
Wichtig ist, dass die Allergene gut lesbar, leicht verständlich und in deutscher Sprache erklärt sind, sowie die eindeutige Zuordnung der Allergene zu der jeweiligen Speisekomponente.
An diesen Kennzeichen können Sie erkennen wo das Produkt hergestellt wird.
Dieses Kennzeichen enthält einen 3-teiligen Code:
- die Abkürzung für das Erzeugerland, also etwa DE für Deutschland
- die Zulassungsnummer des Betriebes, die aus der Abkürzung des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, und einer Zahlenfolge besteht
- die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bei deutschen Produkten EG, da Identitätskennzeichen und Genusstauglichkeitskennzeichen EU-weit einheitlich gestaltet und gültig sind. Je nach Herkunftsland werden andere Abkürzungen für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verwendet.
In der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 LMIV ist die Deklaration von 14 wichtigen Allergenen, den sogenannten Hauptallergenen, als Rezepturbestandteilen geregelt. Unabhängig von der enthaltenen Menge, müssen Zutaten aus diesen Allergenarten bei verpackten Lebensmitteln – in den Zutatenlisten der Etiketten sowie bei nicht-verpackter Ware (auch lose Ware genannt), lückenlos angegeben werden.
Hauptallergene in der Übersicht:
- Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon
- Fisch
- Krebstiere
- Eier
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch und laktosehaltige Milchprodukte
- Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecanüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulphite
- Lupine
- Weichtiere
Quelle: Anhang II LMIV, Amtsblatt der Europäischen Union, L 304/43 vom 22.11.2011
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