Zukünftig muss bei allen angebotenen Gerichten eine Allergenkennzeichnung erfolgen, sofern betroffene Allergene aus den 14 Hauptallergengruppen in den Gerichten enthalten sind.
Allergenliste: Die 14 Hauptallergengruppen
Eier/-Erzeugnisse
Alle Eisorten
Erdnüsse/-Erzeugnisse
Alle Erdnusssorten
Fisch/-Erzeugnisse
Alle Firscharten ( u.a. Anchovis, Kaviar)
Glutenhaltiges Getreide/-Erzeugnisse
u.a. Weizen, Hartweizen, Roggen, Gerste, Hafer
Krebstiere/-Erzeugnisse
u.a. Krebs, Schrimps, Garnelen, Scampi, Hummer
Lupine/-Erzeugnisse
u.a. Lupinenmehl, Lupinenkonzentrat, Lupinenprotein
Milch/-Erzeugnisse
Alle Milchprodukte
Schalenfrüchte (Nüsse) /-Erzeugnisse
u.a. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien, Cashewkerne
Schwefeldioxid/Sulfite
E220 – E228 u.a. in Trockenobst, Tomatenpüree, Wein
Sellerie/-Erzeugnisse
Bleichsellerie, Knollensellerie, Staudensellerie
Senf/-Erzeugnisse
u.a. auch Senfsprossen, Senfpulver, Senfkörner
Sesam/-Erzeugnisse
u.a. Sesamöl, Sesammehl, Sesamsamen
Soja/-Erzeugnisse
Alle Sorten Sojabohnen
Weichtiere/-Erzeugnisse
u.a. Schnecken, Muscheln, Austern, Tintenfisch, Calamares
Nach der LMIV sind die 14 „Hauptallergene“ seit dem 13.12.2014 EU-weit verpflichtend anzugeben. Dies umfasst beispielsweise glutenhaltiges Getreide wie Weizen und Roggen, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte wie Mandeln und Haselnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere und alle daraus hergestellte Erzeugnisse. Die Informationspflicht gilt auch für alle Verarbeitungsprodukte und die eingesetzten Hilfsstoffe wie z.B. in Aromen.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass zwei der 14 „Hauptallergene“ namentlich genannt werden müssen. Das bedeutet, dass bei glutenhaltigem Getreide und bei den Schalenfrüchten die jeweilige Sorte genannt werden muss. Zum Beispiel bei einer Nussmousse „Enthält: Schalenfrüchte (Mandeln)“ oder bei einem Mischbrot „Enthält: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen).
Bei der Kennzeichnung der Allergene gibt es keine Standardlösung, jedes Unternehmen kann für sich die passende Umsatzmöglichkeit finden. Einige Sachen gilt es dabei zu beachten. Wir haben Ihnen in einer Checkliste die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Erwachsene haben andere Allergien als Kinder
Während Erwachsene eher allergisch auf Fisch, Obst und Nüsse reagieren, sind bei Kleinkindern vor allem Kuhmilch- oder Hühnereiweiß die Allergieauslöser. Den Wandel der Allergien vom Kindes- zum Teenager- bzw. Erwachsenenalter bezeichnet man als „atopischen Marsch“. Während sich bei Kindern die Nahrungsmittelallergien häufig wieder verwachsen, können sich im Laufe der Zeit andere verwandte Erkrankungen, wie z.B. Asthma bronchiale, entwickeln. Der atopische Marsch begründet sich zum Einen auf den Genen der Betroffenen, zum Anderen auf deren Ernährung und Verhalten (Umwelt, Stress, Rauchen). Je älter man bei der Entstehung einer Allergie ist, desto vielfältiger sind die Nahrungsmittelallergien im Vergleich zu Kleinkindern und desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese wieder verschwindet.
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