
Allergenliste: Die 14 Hauptallergengruppen im Überblick
Seit dem 13. Dezember 2014 schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor, dass die 14 wichtigsten Allergene in allen Speisen und Getränken deutlich gekennzeichnet werden müssen – unabhängig davon, ob diese in der Speisekarte, am Buffet oder online angeboten werden.
Diese Übersicht zeigt Ihnen alle Allergengruppen, praxisnahe Beispiele und Hinweise zur korrekten Kennzeichnung.
Zukünftig muss bei allen angebotenen Gerichten eine Allergenkennzeichnung erfolgen, sofern betroffene Allergene aus den 14 Hauptallergengruppen in den Gerichten enthalten sind.
Allergenliste: Die 14 Hauptallergengruppen
Eier/-Erzeugnisse
Alle Eisorten
Immer angeben
Erdnüsse/-Erzeugnisse
Alle Erdnusssorten
Immer angeben
Fisch/-Erzeugnisse
Alle Fischarten ( u.a. Anchovis, Kaviar)
Immer angeben
Glutenhaltiges Getreide/-Erzeugnisse
u.a. Weizen, Hartweizen, Roggen, Gerste, Hafer
Sorte nennen
Krebstiere/-Erzeugnisse
u.a. Krebs, Schrimps, Garnelen, Scampi, Hummer
Immer angeben
Lupinen/-Erzeugnisse
u.a. Lupinenmehl, Lupinenkonzentrat, Lupinenprotein
Immer angeben
Milch/-Erzeugnisse
Alle Milchprodukte
Immer angeben
Schalenfrüchte (Nüsse) /-Erzeugnisse
u.a. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien, Cashewkerne
Sorte nennen
Schwefeldioxid/Sulfite
E220 – E228 u.a. in Trockenobst, Tomatenpüree, Wein
Immer angeben
Sellerie/-Sellerzeugnisse
Knollensellerie, Staudensellerie, Selleriesalz
Immer angeben
Senf/-Senferzeugnisse
u.a. auch Senfsprossen, Senfpulver, Senfkörner
Immer angeben
Sesamsamen/-Sesamerzeugnisse
u.a. Sesamöl, Sesammehl, Sesamsamen
Immer angeben
Soja/-Erzeugnisse
Alle Sorten Sojabohnen
Immer angeben
Weichtiere/-Erzeugnisse
u.a. Schnecken, Muscheln, Austern, Tintenfisch, Calamares
Immer angeben
Praxis-Tipps zur Allergenkennzeichnung
- Verwenden Sie klare und einheitliche Formulierungen in Speisekarten und Produktlisten.
- Ergänzen Sie bei Bedarf Piktogramme oder Icons für eine schnelle visuelle Erkennung.
- Stellen Sie eine Allergenübersicht als gedruckte Liste oder per QR-Code bereit.
- Aktualisieren Sie Ihre Angaben unmittelbar bei Rezeptänderungen.
- Kennzeichnen Sie auch unbeabsichtigte Spuren („Kann Spuren von … enthalten“).
Besondere Kennzeichnungspflichten
Bei der Kennzeichnung von Allergenen gibt es Besonderheiten, die nach der LMIV verpflichtend sind.
Während die meisten Allergene durch ihre allgemeine Bezeichnung angegeben werden können, muss bei glutenhaltigem Getreide und Schalenfrüchten stets die genaue Sorte genannt werden.
Das bedeutet:
- Statt nur „Getreide“ muss beispielsweise „Weizen“ oder „Roggen“ angegeben werden.
- Statt nur „Nüsse“ muss konkret „Mandeln“, „Haselnüsse“ oder eine andere Sorte genannt werden.
Diese Regel gilt sowohl für Speisekarten als auch für verpackte Lebensmittel und betrifft alle Produkte, die diese Allergene enthalten – unabhängig davon, ob sie Hauptbestandteil oder nur eine Zutat sind.
Beispiele für korrekte Kennzeichnung:
- „Enthält: Schalenfrüchte (Mandeln)“
- „Enthält: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen)“
Die Pflicht zur genauen Benennung dient dem bestmöglichen Schutz von Allergikern.
Gerade bei Mischprodukten wie Nussmischungen oder Mehrkornbrot ist diese Präzision entscheidend, damit Betroffene sofort erkennen können, ob ein Produkt für sie geeignet ist.
Unsere Allergene Liste hilft Ihnen dabei, diese Anforderungen konsequent und verständlich umzusetzen.
Die Kennzeichnung von Allergenen ist ein kompliziertes Thema, bei dem man viele Aspekte beachten muss. Für diesen Fall haben wir eine Checkliste erstellt, die ihnen praktische Tipps und individuelle Lösung anbietet.
Allergien bei Kindern und Erwachsenen – kurz erklärt
Allergien treten in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich häufig auf.
Erwachsene reagieren häufiger auf Fisch, Obst und Nüsse, während bei Kleinkindern oft Kuhmilch oder Hühnereiweiß die Auslöser sind.
Im Laufe des Lebens können sich Allergien verändern – dieser Prozess wird als „atopischer Marsch“ bezeichnet.
Dabei verschwinden manche Allergien aus der Kindheit, während andere neu entstehen, etwa gegen bestimmte Lebensmittel oder Pollen.
Frühzeitige Information und eine angepasste Ernährung helfen, Beschwerden zu vermeiden und das Risiko für Folgeerkrankungen zu senken.
Fazit
Die korrekte Kennzeichnung von Allergenen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Zufriedenheit Ihrer Gäste. Mit einer klaren und gut sichtbaren Allergeninformation schaffen Sie Vertrauen und vermeiden gesundheitliche Risiken. Nutzen Sie die 14 Hauptallergen-Gruppen als festen Bestandteil Ihrer Speisekarten- und Produktgestaltung – und aktualisieren Sie Ihre Angaben regelmäßig. So stellen Sie sicher, dass Ihre Gäste jederzeit gut informiert sind und unbeschwert genießen können.