Adi Wert Zusatzstoffe

ADI-Wert: Zulässige Höchstmengen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Lebensmittelzusatzstoffe erfüllen strenge Kriterien, bevor sie in der EU zugelassen werden. Sie müssen gesundheitlich unbedenklich, geprüft und technologisch notwendig sein.

Erfahre in diesem Artikel mehr über die strengen Zulassungskriterien und die Bedeutung von gesundheitlicher Unbedenklichkeit und technologischer Notwendigkeit bei Lebensmittelzusatzstoffen in der EU.

Nur geprüfte und unbedenkliche Zusatzstoffe dürfen in Lebensmitteln verwendet werden. Zusatzstoffe, die nicht ausdrücklich von der EU-Kommission zugelassen sind, sind innerhalb der EU verboten und dürfen nicht eingesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle eingesetzten Stoffe höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Unter Berücksichtigung des ADI-Wertes (Acceptable Daily Intake) legt die Europäische Kommission zulässige Höchstmengen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln fest, um die Gesundheit der Verbraucher langfristig zu schützen.

Zahlreiche Organisationen gewährleisten weltweit eine sichere Lebensmittelversorgung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) trägt maßgeblich zur Sicherheitsbewertung neuer Lebensmittelzusatzstoffe in der EU bei. Zudem bündeln die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihr Fachwissen in einem gemeinsamen Expertengremium (JECFA), das internationale Bewertungen zur Sicherheit von Zusatzstoffen vornimmt.

Sowohl EFSA als auch JECFA sind unabhängige, international anerkannte Sachverständigenausschüsse, die umfangreiche Daten zu jedem Zusatzstoff auswerten, um den ADI-Wert zu bestimmen. Dieser Wert gibt die maximal unbedenkliche tägliche Aufnahmemenge eines Zusatzstoffes an.

Darüber hinaus gibt es Zusatzstoffe, für die kein fester ADI-Wert festgelegt wird. Sie dürfen nach dem Prinzip „quantum satis“ – also in der Menge, die technisch notwendig ist – verwendet werden. Beispiele hierfür sind Guarkernmehl (E 412) oder Johannisbrotkernmehl (E 410), die häufig als natürliche Verdickungsmittel eingesetzt werden.

Diese strengen Regulierungen und kontinuierlichen Bewertungen tragen maßgeblich dazu bei, dass Verbraucher sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen verlassen können, während Hersteller gleichzeitig flexible Einsatzmöglichkeiten erhalten, um Qualität und Haltbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten.

ADI-Wert: Was ist der “Acceptable Daily Intake” (ADI)?

Bei der zulässigen täglichen Aufnahmemenge (ADI – Acceptable Daily Intake) handelt es sich um die Menge eines Stoffes, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein erkennbares Risiko für die Gesundheit besteht. Der ADI-Wert wurde erstmalig 1961 vom Gemeinschaftlichen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) eingeführt.

Der ADI-Wert ist heute international die Basis für Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen.

www.who.int

www.fao.org

www.efsa.europa.eu

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