Welche Allergene müssen auf der Zutatenliste angegeben sein?
In der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 LMIV ist die Deklaration von 14 wichtigen Allergenen, den sogenannten Hauptallergenen, als Rezepturbestandteilen geregelt.
Unabhängig von der enthaltenen Menge, müssen Zutaten aus diesen Allergenarten bei verpackten Lebensmitteln – in den Zutatenlisten der Etiketten sowie bei nicht-verpackter Ware (auch lose Ware genannt), lückenlos angegeben werden.
Hauptallergene in der Übersicht:
- glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon
- Fisch
- Krebstiere
- Eier
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch und laktosehaltige Milchprodukte
- Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecanüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulphite
- Lupine
- Weichtiere
Quelle: Anhang II LMIV, Amtsblatt der Europäischen Union, L 304/43 vom 22.11.2011
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