Ist eine namentliche Nennung von Nüssen und glutenhaltigem Getreide notwendig?
Ja, die Allergene müssen, wie in Anhang II der LMIV vorgegeben, aufgeführt werden. Namentlich genannt werden müssen demnach:
- glutenhaltiges Getreide: namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon
- Schalenfrüchte: namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecanüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse
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